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Autor: Bertold Brecht Regie: Christoph Brück Nach einem Staatsstreich gegen den Großfürsten wird der reiche Gouverneur Abaschwili hingerichtet. Seine Frau kann den Wirren der Revolution entkommen, lässt aber ihren Sohn Michel einfach zurück (Kleider sind ihr wichtiger). Die einfache Magd Grusche nimmt sich nach einigem Zögern des Kindes an und flieht mit ihm in die Berge. Die Schergen des Fürsten Kazbeki (die Panzerreiter) sind Grusche auf den Fersen. Im Gebirge gelangt sie schließlich zu ihrem Bruder, der inzwischen mit einer sehr frommen Frau verheiratet ist. Obwohl Grusche, mit dem Soldaten Simon verlobt ist, heiratet sie einen angeblich sterbenskranken Bauern, Jussup, um ihr Ziehkind durch ein Papier mit Stempel angesichts des wachsenden Misstrauens ihrer Schwägerin zu legitimieren. Nachdem die Nachricht über das Ende des Krieges eintrifft, erweist sich der Sterbenskranke plötzlich als kerngesund. Nach dem Bürgerkrieg kehrt auch die Gouverneursfrau zurück und erhebt Anspruch auf das von ihr geborene Kind, welches ihr ein reiches Erbe sichert. Der Fall wird dem einfachen, aber schlauen Dorfschreiber Azdak vorgetragen, der kein Rechtsgelehrter, sondern ein verschmitzter Lebenspraktiker ist. Er gelangte im Krieg zu Amt und Würden und gilt beim Volk als Armeleuterichter. In dem zu verhandelnden Fall ordnet er an, den Beweis der Mutterschaft durch die von Salomon überlieferte Mutter-Prüfung im Kreidekreis zu erbringen. Der Richter lässt das Kind also in einen Kreidekreis stellen und beide Frauen sollen gleichzeitig versuchen, das Kind zu sich aus dem Kreis herauszuziehen. Herrisch reißt die Gouverneursfrau ihr Kind an sich, das Grusche voll Mitleid loslässt. Schließlich erhält nicht die Kindesmutter und ihr verbrieftes Recht das Kind zugesprochen, sondern die Magd Grusche, die in Liebe und täglicher Pflichterfüllung bewiesen hat, dass da gehören soll, was da ist, denen, die für es gut sind (wie es im Vorspiel heißt)...